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L.A. AGENCY

Vienna

AGBs

Stand: 24.6.2025

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Leistungen der L.A. Agency, Inhaberin Lidija Ajvazi (nachfolgend "Agentur"), in den Bereichen Marketing, Public Relations, Eventmanagement, Product Relaunches, Projektmanagement und Content Produktion.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2 Vertragsschluss und Angebote

Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wird. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur oder durch Beginn der Arbeiten zustande.

Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Dies gilt auch für Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB.

Die Agentur behält sich das Eigentumsrecht und das Urheberrecht an allen abgegebenen Angeboten, Kostenvoranschlägen, Entwürfen und ähnlichen Unterlagen vor. Diese dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

§ 3 Leistungsumfang und -durchführung

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung oder dem Einzelvertrag. Dazu gehören insbesondere:

  • Marketing- und PR-Strategieentwicklung
  • Eventplanung und -management
  • Content-Erstellung und Kampagnenentwicklung
  • Projektmanagement und Beratungsleistungen
  • Koordination von Dienstleistern und Lieferanten

Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Daraus resultierende Mehrkosten werden nach Aufwand oder nach gesonderter Vereinbarung in Rechnung gestellt.

Die Agentur ist berechtigt, Teilleistungen durch qualifizierte Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen, sofern dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste oder den individualvertraglich vereinbarten Preisen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Bei Projekten mit einer Laufzeit von mehr als einem Monat können Abschlagszahlungen nach Projektfortschritt vereinbart werden. Rechnungen sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank berechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

Auslagen und Spesen (wie Reisekosten, Materialkosten, Fremdleistungen) werden zusätzlich zur vereinbarten Vergütung gegen Nachweis in Rechnung gestellt, sofern nicht anders vereinbart.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen und Genehmigungen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

Dazu gehören insbesondere:

  • Briefing-Unterlagen und Projektspezifikationen
  • Corporate Design Guidelines und Markenmaterialien
  • Erforderliche Lizenzen und Genehmigungen
  • Zugang zu relevanten Systemen und Plattformen
  • Rechtzeitige Freigaben und Entscheidungen

Verzögerungen oder Mehrkosten aufgrund nicht, nicht rechtzeitig oder unvollständig zur Verfügung gestellter Informationen oder verspäteter Freigaben gehen zu Lasten des Auftraggebers.

§ 6 Urheberrecht und Nutzungsrechte

Alle von der Agentur erstellten Konzepte, Entwürfe, Designs, Texte und sonstigen Arbeitsergebnisse unterliegen dem Urheberrecht und bleiben geistiges Eigentum der Agentur.

Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung die vereinbarten Nutzungsrechte. Soweit nicht anders vereinbart, werden einfache Nutzungsrechte für den vereinbarten Verwendungszweck eingeräumt.

Die Übertragung von Nutzungsrechten an Dritte oder eine über den vereinbarten Zweck hinausgehende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur und kann mit zusätzlichen Lizenzgebühren verbunden sein.

Die Agentur ist berechtigt, die erbrachten Leistungen zu Referenzzwecken zu verwenden und zu veröffentlichen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

§ 7 Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort und gilt für alle Mitarbeiter und Subunternehmer der Agentur entsprechend.

Die Agentur verpflichtet sich, die geltenden Datenschutzbestimmungen einzuhalten und personenbezogene Daten nur im Rahmen der Auftragserfüllung zu verarbeiten.

§ 8 Termine und Fristen

Vereinbarte Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet wurden. Ansonsten handelt es sich um unverbindliche Planungstermine.

Termine und Fristen verlängern sich angemessen bei Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die die Agentur nicht zu vertreten hat, sowie bei verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung des Auftraggebers.

Höhere Gewalt, Arbeitskampf, behördliche Maßnahmen und ähnliche Umstände berechtigen die Agentur, vereinbarte Termine entsprechend zu verschieben.

§ 9 Haftung und Gewährleistung

Die Agentur haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen sind.

Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und sonstige Vermögensschäden ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Die Haftung ist der Höhe nach auf die jeweilige Auftragssumme, maximal jedoch auf EUR 50.000,- je Schadensfall begrenzt.

Offensichtliche Mängel sind binnen 8 Tagen nach Lieferung/Leistung schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel sind binnen 8 Tagen nach Entdeckung zu rügen. Bei berechtigten Mängelrügen ist die Agentur zunächst zur Nachbesserung berechtigt.

§ 10 Kündigung

Verträge mit Dauerschuldcharakter können von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.

Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei erheblicher Verletzung vertraglicher Pflichten, Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen oder Insolvenz einer Vertragspartei.

Bei vorzeitiger Beendigung sind bis zur Kündigung erbrachte Leistungen entsprechend zu vergüten. Bereits begonnene Arbeiten werden nach Aufwand abgerechnet.

§ 11 Höhere Gewalt

Höhere Gewalt befreit beide Vertragsparteien für die Dauer der Behinderung und im Umfang ihrer Auswirkung von den Leistungsverpflichtungen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terroranschläge, Pandemien, Streik, Aussperrung und behördliche Anordnungen.

Die Vertragsparteien sind verpflichtet, sich über das Eintreten und die voraussichtliche Dauer der höheren Gewalt unverzüglich zu informieren und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.

§ 12 Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Wien, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

Kontakt bei Fragen zu den AGB

L.A. Agency
Lidija Ajvazi
Neubaugasse 55/2/4
1070 Wien
Österreich

E-Mail: hello@la-agency-vienna.com
Telefon: +43 664 3782030